Fachportal für Leistungserbringer

Abrechnung von Krankenfahrten

Die Krankentransportunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln.

Voraussetzungen für die Abrechnung einer Krankenbeförderung

Datenaustausch im Bereich Fahrkosten

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Fünf Prozent DTA-Abschlag seit 1. August 2019

Wir setzen verstärkt auf Nachhaltigkeit und streben daher einen papierlosen Prozess in der Abrechnung von Fahrkosten an.

Über 90 % der Rechnungen im Bereich Taxi und Mietwagen erreichen die AOK Bayern bereits heute schon erfolgreich per Datenaustausch. Für Leistungserbringer, die noch die Rechnungen in Papier anliefern, erhöht sich seit 1. August 2019 der sogenannte DTA-Abschlag für die Erfassung der Papierrechnung auf fünf Prozent (vgl. § 303 Abs. 3 SGB V).

Zur Vermeidung dieses Abschlages bieten wir Ihnen an, dass Sie Ihre Rechnungen auf elektronischem Wege (Datenaustausch) bei uns einreichen.

Musteretikett für Abrechnungsunterlagen

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