Bundeseinheitliches Abrechnungsverfahren
Für die Leistungen der Pflegeversicherung sind die Regelungen zum bundeseinheitlichen Abrechnungsverfahren und zur Umsetzung des Datenträgeraustauschs nach § 105 SGB XI in der einvernehmlichen Festlegung zu finden.
Zu den technischen Anlagen für den Leistungsbereich der Pflegeversicherung