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Leistungen der Pflegeversicherung

Bundeseinheitliches Abrechnungsverfahren

Für die Leistungen der Pflegeversicherung sind die Regelungen zum bundeseinheitlichen Abrechnungsverfahren und zur Umsetzung des Datenträgeraustauschs nach § 105 SGB XI in der einvernehmlichen Festlegung zu finden.

Zu den technischen Anlagen für den Leistungsbereich der Pflegeversicherung

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