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Externe Qualitätssicherung in der Rehabilitation

Im QS-Reha®-Verfahren der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie die Patientenzufriedenheit in Rehabilitationseinrichtungen gemessen, bewertet und verglichen. Je nach Indikation stehen dafür unterschiedliche Instrumente bereit.

Externe Qualitätssicherung in der Rehabilitation

Einrichtungsübergreifende Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Ergebnisberichte dienen als Qualitätsnachweise

Mit der Erhebung und Auswertung der Daten ist das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit beauftragt. Seine Bewertungen erhalten die Rehakliniken in Form eines Ergebnisberichts, des sogenannten Qualitätsprofils.

Im Ergebnisbericht sind neben Analysen einzelner Merkmale auch zusammenfassende Bewertungen der Qualitätsdimensionen wie Struktur-, Prozess- oder Ergebnisqualität zu finden. Diese einrichtungsvergleichenden Gesamtbewertungen liefern den Rehakliniken Informationen darüber, wo sie im Vergleich zu anderen Einrichtungen des gleichen Indikationsgebiets stehen und wo ihre spezifischen Stärken und Schwächen liegen. Dabei werden Patientenmerkmale, wie Reha-Fallgruppe, Alter und Geschlecht, berücksichtigt. Im QS-Reha®-Verfahren erfolgen die Klinikvergleiche also risikoadjustiert und deshalb unter fairen Bedingungen.

Die Analyse der Einzelmerkmale können Kliniken als Input für das Qualitätsmanagement nutzen, um interne Abläufe und Prozesse zu verbessern. Der Ergebnisbericht enthält außerdem eine einseitige "Qualitätssynopse", die alle wesentlichen Ergebnisse zusammenfasst.

Mit den Ergebnissen aus dem QS-Reha®-Verfahren können Kliniken ihre Qualität gegenüber Patienten, Akutkrankenhäusern, niedergelassenen Ärzten sowie Kostenträgern nachweisen.

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