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Vertragsabsichten für Orthopädieschuhtechnik

Vertragsabsichten zur Orthopädieschuhtechnik

Verträge zur Hilfsmittelversorgung werden auf dem Verhandlungsweg geschlossen. Die Rahmenbedingungen und die Vergütung werden in Verträgen mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer vereinbart. Wer als Hilfsmittelanbieter die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann einem Vertrag beitreten.

Fuß wird mit Schuheinlage abgeglichen
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Aktuelle Vertragsabsichten

Sofern wir beabsichtigen, Verträge zur Hilfsmittelversorgung nach § 127 Abs. 1 SGB V zu schließen, wird dies auf der Seite bekannt gemacht.

Grundlagen der Vertragsgestaltung