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Personalbemessungsverfahren in der vollstationären Pflege

Das neue Personalbemessungsverfahren (§ 113 c SGB XI) legt fest, wie viel Personal mit welcher Qualifikation vollstationäre Pflegeeinrichtungen höchstens vereinbaren können.

Bessere Arbeitsbedingungen in der Alten- und Langzeitpflege

Seit Juli 2023 gilt das neue Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Ziel des neuen Verfahrens ist es, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege.

Dabei wird die personelle Ausstattung in drei Qualifikationsstufen in Pflege und Betreuung unterteilt. Für jedes dieser Qualifikationsniveaus hat der Gesetzgeber bundeseinheitliche Personalanhaltswerte je pflegebedürftigen Menschen in den einzelnen Pflegegraden festgelegt.

Das Wichtigste auf einen Blick

Überblick über die neuen Regelungen zur Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 113c SGB XI:

Gemeinsame Empfehlungen

Frage-Antwort-Katalog

Weiterführende Informationen

Regionale Inhalte

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Personalbemessung nach § 113c SGB XI (PeBem) – Teil 1

Personalbemessung nach § 113c SGB XI (PeBem) – Teil 2