Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Die Pflegekassen haben die Pflicht, Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Sie entwickeln unter Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung Vorschläge, wie die gesundheitliche Situation der Versicherten und ihre gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten verbessert werden können und helfen bei der Umsetzung dieser Vorschläge (§ 5 SGB XI).
Der GKV-Spitzenverband hat dazu einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser legt Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest und soll Pflegekassen dabei unterstützen, entsprechende Angebote zu entwickeln und umzusetzen.
Weitere Informationen:
- GKV-Spitzenverband Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Regionale Informationen anzeigen
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
-
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Sachsen-Anhalt
-
AOK Nordost
-
AOK PLUS
-
AOK NordWest
-
AOK Rheinland/Hamburg
-
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland