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Verträge

Alle Disease-Management-Programme (DMP) müssen einheitliche, in den gesetzlichen Grundlagen und in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegte Anforderungen erfüllen. Die konkrete Ausgestaltung der Programme erfolgt durch regionale Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern.

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Schulung, Strukturqualität und Vergütung

Im Rahmen der DMP sind Schulungen der Patienten vorgesehen. Näheres regelt für den niedergelassenen Bereich der DMP-Vertrag, insbesondere die Anlage 9 "Patientenschulungen". Für den stationären Bereich finden Sie die möglichen Schulungsprogramme in der BKG-Rahmenvereinbarung, insbesondere in der Anlage 3a "Patientenschulungsprogramme".

In den DMP-Verträgen werden unter dem Stichwort "Strukturqualität" die Anforderungen an die Leistungeerbringer formuliert, die an den strukturierten Behandlungsprogrammen teilnehmen.

Die Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm bedeutet für den Arzt zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Beratung der Patientinnen, die Koordinierung des Behandlungsablaufes und seine Dokumentation. Dieser Mehraufwand wird den Ärzten von den Krankenkassen extra vergütet. Die Vereinbarungen zur Vergütung im ambulanten und stationären Bereich sind ebenfalls Bestandteil der Verträge mit der Kassanärztlichen Vereinigung Bayerns und des BKG-Rahmenvertrags.

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