Grundsätze für die Videotherapie
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten treffen gemeinsam mit dem Versicherten die Entscheidung, ob die Heilmittelbehandlung per Video durchgeführet wird. Es ist für beide Seiten freiwillig, und ein Wechsel zu einer Behandlung in Präsenz ist jederzeit möglich.
Die Erbringung einer Therapie als telemedizinische Leistung darf keine Voraussetzung für die Annahme einer Heilmittelverordnung sein. Sollten medizinische Gründe gegen eine telemedizinische Versorgung sprechen, kann die Ärztin oder der Arzt die Videobehandlung auf dem Verordnungsvordruck durch einen entsprechenden Hinweis ausschließen (im Feld „ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise“).
Ergibt sich während der Therapie, dass dennoch eine Behandlung per Video geeignet ist, so ist dies möglich – allerdings erst nach Zustimmung des Versicherten und nur im Einvernehmen mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt.
Voraussetzung ist, dass die Versicherten der Videobehandlung zustimmen. Sie können dies auch ablehnen oder ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Für diesen Fall ist festgelegt, dass die Behandlung ohne Unterbrechung in der Ergotherapie-Praxis fortgeführt werden kann.
Vertrag Ergotherapie
- AOK Gesundheitspartner-Portal Bundeseinheitlicher Vertrag über die Versorgung mit Ergotherapie
Handout für telemedizinische Leistungen in der Ergotherapie
Die AOK hat ein Handout für die telemedizinischen Leistungen in der Ergotherapie erstellt. Sämtliche Grundsätze und Voraussetzungen für die Videotherapie stehen übersichtlich und zusammengefasst auf einer Seite. Auch alle neuen Positionsnummern, die wichtig sind für die Abrechnung der erbrachten Leistung, sind klar und überschaubar dargestellt.
Beispiel einer Behandlungsserie inklusive telefonischer Beratung
Hinweise zur Leistungserbringung als telemedizinische Leistung
Die erste Therapieeinheit muss immer als Präsenztermin im unmittelbaren persönlichen Kontakt erfolgen. Das gilt auch für die Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs.
Nicht alle Leistungen können Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten als telemedizinische Leistungen anbieten. Ausgenommen sind folgende Leistungen (§ 7a Abs. 1)
- Thermische Anwendungen,
- Ergotherapeutische temporäre Schiene,
- Hausbesuch.
Die Menge telemedizinischer Behandlungen in einem Quartal wird auf 30 Prozent aller Behandlungen je zugelassener oder zugelassenem Leistungserbringenden begrenzt.
Für die technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen der Videotherapie gelten für alle Heilmittelbereiche die gleichen Standards: Therapeutinnen und Therapeuten brauchen ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters. Eine Liste der möglichen Anbieter stellt der GKV-Spitzenverband auf seiner Internetseite zur Verfügung.
- GKV-Spitzenverband Liste der Videodienstanbieter
Neue Positionsnummern
Leistungserbringenden können seit dem 1. Oktober 2022 in der Ergotherapie wieder per Video die Behandlung anbieten. Die erbrachte Leistung können die Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten frühestens ab 1. November 2022 abrechnen. Dafür wurden neue Positionsnummern zur Abrechnung der telemedizinischen Leistungen eingerichtet.
Leistung | Pos. Nr. | Leistung | Pos. Nr | ||
Einzelbehandlung als TM | Motorisch-funktionelle Behandlung | X4122 | Gruppenbehandlung als TM (3 - 6 Versicherte) | Motorisch-funktionelle Behandlung | X4229 |
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung | X4123 | Sensomotorisch-perzeptive Behandlung | X4230 | ||
Ergoth. Hirnleistungstraining | X4124 | Ergoth. Hirnleistungstraining | X4231 | ||
Psychisch-funktionelle Behandlung | X4125 | Psychisch-funktionelle Behandlung | X4232 | ||
Parallelbehandlung als TM (2 Versicherte) | Motorisch-funktionelle Behandlung | X4225 | Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld als TM | Motorisch-funktionelle Behandlung | X4127 |
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung | X4226 | Sensomotorisch perzeptive Behandlung | X4128 | ||
Ergoth. Hirnleistungstraining | X4227 | Ergoth. Hirnleistungstraining | X4132 | ||
Psychisch-funktionelle Behandlung | X4228 | Psychisch-funktionelle Behandlung | X4129 |