Neue Regeln für Verordnung der Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege richtet sich an schwerstpflegebedürftige Menschen, die zuhause, in speziellen Wohngemeinschaften, im Pflegeheim oder an einem sonstigen geeigneten Ort zumeist künstlich beatmet werden oder tracheotomiert sind. Aufgrund der Art und Schwere ihrer Erkrankung ist die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft notwendig, da eine sofortige ärztliche oder pflegerische Intervention bei lebensbedrohlichen Situationen mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich unvorhersehbar erforderlich ist. Sie benötigen deshalb teilweise rund um die Uhr eine Intensivpflege.
Seit Januar 2023 gelten für die Verordnung der Intensivpflege neue Regeln. Ziel der Neuaufstellung ist es, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern sowie erstmalig einheitliche Qualitätsstandards einzuführen. Auch gibt es für die Verordnung ein neues Formular. Auf diesem müssen beispielsweise auch die Ergebnisse der Potenzialerhebung erfasst werden.
An der außerklinischen Versorgung wirken neben Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegefachpersonen auch weitere Gesundheitsfachberufe mit. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Logopädie, Atmungs-, Ergo- und Physiotherapie sowie Hilfsmittelversorgung.