Verordnungen von Soziotherapie im Rahmen des Entlassmanagements
Sie umfasst die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme.
Das Krankenhaus / die Rehabilitationseinrichtung sollte den weiterbehandelnden Vertragsarzt über die getätigte Verordnung informieren, da der Anspruch für höchstens 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall besteht. Der Patient ist gehalten, die Verordnung innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Entlassung in Anspruch zu nehmen. Andernfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Soziotherapeutischer Betreuungsplan nach § 37a SGB V
Der soziotherapeutische Betreuungsplan (auf Muster 27a) ist das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen verordnendem Arzt, soziotherapeutischem Leistungserbringer und Patient. Der Betreuungsplan ist Basis der Therapie. In regelmäßigen Abständen werden Therapieverlauf und -ziele von allen Beteiligten beraten und der Plan wird gegebenenfalls angepasst.
Der soziotherapeutische Betreuungsplan muss zusammen mit dem ausgefüllten Vordruck Muster 26 der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies muss spätestens am dritten Arbeitstag nach der Ausstellung der Verordnung erfolgen. Bis zur Entscheidung über die Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Kosten der verordneten und vom soziotherapeutischen Leistungserbringer erbrachten Leistungen.
Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie
Andere Ärzte als die gemäß der Soziotherapie-Richtlinie (§ 4 Abs. 2 und 3) berechtigten Ärzte können den Patienten mit Muster 28 zu einem verordnungsberechtigten Facharzt oder Psychotherapeuten überweisen, wenn sie begründeten Verdacht haben, dass bei diesem Patienten eine Indikation für Soziotherapie vorliegt.
Ist der verordnende Arzt außerdem der Auffassung, dass der Patient nicht in der Lage ist, die Überweisung selbständig in Anspruch zu nehmen, kann mit der Verordnung auf Muster 28 ein soziotherapeutischer Leistungserbringer hinzugezogen werden.
Muster und Ausfüllanleitung
Verordnungen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung Muster 26: Verordnung Soziotherapie gemäß § 37a SGB V (Muster und Ausfüllanleitung)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung Muster 27: Soziotherapeutischer Betreuungsplan gem. § 37A SGB V
- Kassenärztliche Bundesvereinigung Muster 28: Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie gemäß § 37a SGB V
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss Richtlinie über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung – ST-RL
- Gesetze im Internet § 37a Soziotherapie