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Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte regelt die verordnungsfähigen Maßnahmen der Physiotherapie und der physikalischen Therapie sowie Sprech- und Sprachtherapie zur Behandlung krankheitsbedingter struktureller beziehungsweise funktioneller Schädigungen des Mund- und Kieferbereichs.

Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte

Die Heilmittel-Richtlinie Vertragszahnärzte (HeilM-RL ZÄ) beschreibt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte. Insbesondere regelt sie die die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragszahnärzte mit den jeweiligen Therapeuten. Grundsätzlich unterscheidet sich die HeilM-RL ZÄ strukturell und inhaltlich nicht wesentlich von der Heilmittel-Richtlinie für Vertragsärzte.

Die HeilM-RL ZÄ regelt die verordnungsfähigen Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie zur Behandlung krankheitsbedingter struktureller beziehungsweise funktioneller Schädigungen des Mund- und Kieferbereichs. Die Verordnung von Ergotherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.

Die verordnete Heilmittelbehandlung durch Zahnärzte kann als telemedizinische Leistung erbracht werden (Videotherapie). Die entsprechende Änderung der HeilM-RL ZÄ ist im Januar 2022 in Kraft getreten. Die Regelung entfaltet ihre Wirkung, sobald die konkrete Ausgestaltung der telemedizinischen Leistungserbringung im Bundesvertrag festgelegt wurde.

Seit Anfang 2021 ist die grundlegend überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) in Kraft.

Weiterführende Informationen

Zahnärztliche Heilmittelverordnung (Formular 9)

Vertragszahnärzte können auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung die Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach-und Schlucktherapie verordnen. Seit 1. Januar 2021 müssen die Zahnärzte verbindlich den Vordruck 9 nutzen.

Fachartikelserie zur Heilmittelverordnung

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung informiert in einer Fachartikelserie über die wesentlichsten Änderungen zur neuen Heilmittel-Richtlinie:

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