Die Verträge sind auf den Regionalseiten der beteiligten AOK hinterlegt
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
Für die qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln haben die AOKs Verträge nach § 127 SGB V geschlossen. Interessierte und geeignete Leistungserbringer können den Verträgen zu gleichen Rahmenbedingungen beitreten.
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.