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Arzneimittel

Das Krankenhaus / die Rehabilitationseinrichtung prüft, ob eine Verordnung von Arzneimitteln erforderlich ist. Die Versorgung kann alternativ auch durch Mitgabe von Arzneimitteln gemäß § 14 Abs. 7 Apothekengesetz möglich sein (nur vor Wochenenden und Feiertagen).

Regeln für die Verordnung von Arzneimitteln im Entlassmanagement

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