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Open House-Verfahren für Rheinland-Pfalz und Saarland

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Verträgen nach §130a Abs. 8 SGB V zu ausgewählten Arzneimittelwirkstoffen an.

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