Open House-Verfahren für Rheinland-Pfalz und Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Verträgen nach §130a Abs. 8 SGB V zu ausgewählten Arzneimittelwirkstoffen an.