E-Rezept: ab wann?
Das E-Rezept (auch: eRezept) wurde in Deutschland stufenweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept bundesweit verpflichtend. Weitere Details zum E-Rezept regelt das Digital-Gesetz (DigiG), das am 25. März 2024 in Kraft getreten ist.
Arztpraxen und Krankenhäuser
Für Arztpraxen und Krankenhäusern ist die Nutzung seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Das bedeutet: Ärztinnen und Ärzte müssen grundsätzlich E-Rezepte ausstellen.
Dauerhafte Ausnahmen von der Pflicht sind nach aktuellem Stand nur für Leistungserbringer vorgesehen, die in der Regel keine Verordnungen ausstellen, zum Beispiel Laborärzte.
Apotheken
Apotheken nehmen seit dem 1. September 2022 bundesweit digitale Rezepte an.
Das E-Rezept kann auf drei Wegen eingelöst werden: Mit einer App auf dem Smartphone, mit einem Ausdruck und mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
Ablauf in der Arztpraxis
Wie stellen Ärztinnen und Ärzte E-Rezepte aus? Prinzipiell ist der Ablauf in der Arztpraxis unabhängig davon, wie Patientinnen und Patienten ihr Rezept später einlösen.
- Das E-Rezept wird in der (digitalen) Sprechstunde über das Praxisverwaltungssystem erstellt (hierbei schon auf Vollständigkeit geprüft) und von der Ärztin oder dem Arzt mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert.
- Mit erfolgter Signatur werden die Informationen aus der Verordnung direkt auf dem E-Rezept-Server der gematik (auch „E-Rezept-Fachdienst“ genannt) gespeichert.
- Falls Patientinnen und Patienten einen Ausdruck wünschen, muss dieser in der Praxis erstellt werden. Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein ausgedrucktes E-Rezept.
Das auf dem Server gespeicherte E-Rezept kann von der Patientin oder vom Patienten und von der jeweiligen Apotheke mittels eines Rezeptcodes (auch „Token“ genannt; ähnlich einem QR-Code) abgerufen werden.
Wichtig: Das E-Rezept ist nur gültig, wenn es in der Arztpraxis signiert wurde. Dies ist relevant, weil sonst theoretisch Patientinnen und Patienten in der Apotheke ankommen können, bevor ihr Rezept gültig ist.
Um dies zu vermeiden, können Ärztinnen und Ärzte das Rezept etwa direkt im Gespräch mit Patientinnen und Patienten signieren. Für Folgerezepte, die ohne persönlichen Kontakt ausgestellt werden, müssen alle Beteiligten vereinbaren, wann das Rezept eingelöst werden soll.
Einlösen in der Apotheke
Patientinnen und Patienten können E-Rezepte auf unterschiedlichen Wegen einlösen:
- Verwalten die Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte über eine App mit E-Rezept-Funktion, wie beispielsweise die App „AOK Mein Leben“, besteht für sie die Option, es elektronisch einer Apotheke ihrer Wahl zu übermitteln. Die Apotheke kann so direkt die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft geben, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht und das Medikament reservieren.
- Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, das E-Rezept auch vor Ort mit der elektronischen Gesundheitskarte einzulösen. Dafür reicht das Stecken der Karte. Eine Geheimzahl (Pin) ist nicht nötig.
- Alternativ kann die Patientin oder der Patient mit dem ausgedruckten E-Rezept-Token in eine Apotheke gehen und dieses vor Ort einlösen.
Darüber hinaus gelten für das E-Rezept dieselben rechtlichen Grundlagen wie sie die Abrechnungsvereinbarung zuvor für das Muster-16-Formular vorgesehen hat.
E-Rezept in der AOK-App "AOK Mein Leben"
AOK-Versicherte können ihre E-Rezepte auch über die „AOK Mein Leben“-App einlösen. Dort ist die E-Rezept-Funktion über eine eigene Kachel im Dashboard zugänglich. Das ermöglicht Versicherten, ihre Rezepte und Gesundheitsdaten mit einer App zu verwalten, statt mit zwei verschiedenen Apps.
Patientinnen und Patienten stehen dabei unter anderem folgende Möglichkeiten offen:
- Einsicht in verordnete Rezepte
- Chat-Funktion mit Apotheken
- Apothekensuchfunktion
- Rezeptarchiv für bis zu 100 Tage
Das Einlösen selbst ist vergleichbar mit der E-Rezept-App der gematik: Patientinnen und Patienten senden ihr Rezept entweder per Klick an eine ausgewählte Apotheke. Alternativ können die Versicherten den QR-Code des Rezepts in der App direkt in der Apotheke vorzeigen.
Weiterführende Informationen
- AOK Informationen zum E-Rezept für Versicherte
- AOK E-Rezept mit der „AOK Mein Leben“-App einlösen
- AOK Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – Digital-Gesetz (DigiG)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Informationen zum E-Rezept für Ärztinnen und Ärzte
- gematik Das E-Rezept für Informationen zum E-Rezept für Arztpraxen
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