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Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

In der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) wird die personelle Ausstattung psychiatrischer Kliniken geregelt.

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Vorgaben zur personellen Besetzung der Stationen

Weiterführende Informationen

Stationsgröße und Therapieformen

Weiterhin konkretisiert die Richtlinie einige Rahmenbedingungen und Therapieformen. So sollen psychiatrische Stationen künftig nicht mehr als 18 Betten haben; für Kinder- und Jugendpsychiatrien gilt eine maximale Anzahl von zwölf Betten. Zudem hebt die Richtlinie die Bedeutung sogenannter Genesungsbegleiter hervor und etabliert neue Versorgungsformen wie die stationsäquivalente und die komplexe psychotherapeutische Behandlung. In der Psychosomatik gibt es künftig einen psychotherapeutischen und einen psychosomatisch-psychotherapeutischen Behandlungsbereich.

Dokumentation und Sanktionen

Weiterführende Informationen

Hintergrund und Quellen

Als Bemessungsgrundlage für die Personalvorgaben hat der G-BA auf die Minutenwerte der Psychiatrie-Personalverordnung mit ihrem Prinzip der Behandlungsbereiche (Schweregrade) zurückgegriffen und diese fortgeschrieben. Ein Versuch des G-BA, den Personalbedarf auf der Basis evidenzbasierter Studien zu ermitteln, hatte viele fachliche und rechtliche Fragen offen gelassen. Die darauf angelegte Studie der Projektberatung GWT an der TU Dresden wurde deshalb in den Beratungen nicht berücksichtigt. Der Auftrag zur Entwicklung verbindlicher Mindestvorgaben für die Personalausstattung von psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken geht auf das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) zurück.

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