Zusätzliche Betreuungsleistungen
Durch das Inkrafttreten des I. Pflegestärkungsgesetzes sind für den Abschluss einer neuen Vereinbarung (1: 20 für Anspruchsberechtigte) die Einreichung eines entsprechenden Antrages mit Anlage erforderlich. Die Formulare und Musterverträge finden Sie unter der jeweiligen Einrichtungsform.