Hinweise für Hebammen
Wie funktionieren die Suche nach Hebammen sowie die Suche nach Geburtskliniken mit dem AOK-Gesundheitsnavigator? Das könnnen Hebammen auf dieser Seite nachlesen. Darüber hinaus finden sich hier Hinweise, wie und wo fehlerhafte Informationen korrigiert werden können.
Wie die Hebammensuche funktioniert
Die AOK stellt auf ihrer Internetseite eine Hebammensuche und eine Suche nach Geburtskliniken bereit. Damit finden Schwangere einfacher eine Hebamme und/oder ein geeignetes Krankenhaus für die Geburt in ihrer Region.
Über eine Suchmaske können Hebammen nach Wohnort sowie konkreten Leistungen (beispielsweise Schwangeren-/Wochenbettbetreuung, Geburt im Geburtshaus, Geburt in Kliniken oder Geburtsvorbereitungs-/Rückbildungskurse) gesucht werden.
Die angezeigten Informationen stammen aus der Hebammenliste des GKV-Spitzenverbandes. Sollten fehlerhafte Angaben in der Hebammensuche stehen, können Hebammen sich direkt per E-Mail an den GKV-Spitzenverband wenden.
Der Gesundheitsnavigator hat keinen kommerziellen Hintergrund, die Nutzung ist kostenlos und werbefrei.
Weiterführende Informationen
- AOK-Gesundheitsnavigator Hebammensuche
Wie kommen die Daten auf die Hebammenliste?
Die Berufsverbände (Deutscher Hebammenverband e. V. und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V.) übermitteln die Daten und deren Änderungen einmal monatlich an den GKV-Spitzenverband. Hebammen, die nicht Mitglied in einem Berufsverband sind und ihren Beitritt zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V gegenüber dem GKV-Spitzenverband erklärt haben, melden ihre Daten beziehungsweise Änderungen unmittelbar an den GKV-Spitzenverband.
Monatlich aktualisiert der GKV-Spitzenverband die Daten der Hebammenliste. Grundsätzlich beruhen alle Informationen zu den Hebammenleistungen in der Liste ausschließlich auf Eigenangaben der Hebammen.
Gibt es Änderungen zu den Daten in der Hebammenliste, meldet die Hebammen diese direkt an Ihren Berufsverband. Ist die Hebamme allerdings nicht Mitglied in einem der Berufsverbände und über den GKV-Spitzenverband dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V beigetreten, müssen die Änderungen unmittelbar an den GKV-Spitzenverband gesandt werden.
Weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband Hebammenliste
- Hebammenhilfe Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
Krankenhaussuche: Geburtskliniken finden
In der Krankenhaussuche des Gesundheitsnavigators werden unter anderem die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung zum Thema Geburten gelistet. Ferner werden die Kaiserschnitt-Raten der einzelnen Fachabteilungen dargestellt.
Weiterführende Informationen
- AOK-Gesundheitsnavigator Krankenhaussuche