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Tagesbehandlung in der Somatik

Krankenhäuser können stationäre Patienten unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb der Klinik übernachten lassen. Die Bundesregierung hat die sogenannte stationäre Tagesbehandlung eingeführt, um das Klinikpersonal von den mit der Übernachtung verbunden Aufwänden zu entlasten.

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Behandlungsspektrum wurde erweitert

Krankenhäuser können seit dem 1. Januar 2023 „tagesstationär“ behandeln. Die neue Versorgungsform erlaubt den somatischen Kliniken, was bisher nur in der Psychiatrie und Psychosomatik möglich war: geeignete Patientinnen und Patienten in vollstationärer Behandlung zur Übernachtung nach Hause zu schicken. Die Regelung, von der die Kliniken nur im Einvernehmen mit den Betroffenen Gebrauch machen dürfen, soll die personelle Situation im Krankenhaus insbesondere in den Nachtschichten entspannen und die Rahmenbedingungen der Pflege verbessern. Die tagesstationäre Behandlung ergänzt das bisherige Spektrum der Krankenhausbehandlungen – vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant – um einen weiteren Modus. Das Konstrukt geht auf die Zweite Empfehlung der Regierungskommission im Krankenhausbereich zurück.

Die Regelungen im Detail

Krankenhäuser können in medizinisch geeigneten Fällen, bei denen die Indikation für einen vollstationären Aufenthalt vorliegt, die Tagesbehandlung anbieten, also eine vollstationäre Behandlung ohne Übernachtung. Die Tagesbehandlung setzt einen täglichen Aufenthalt von mindestens sechs Stunden voraus, währenddessen überwiegend ärztliche oder pflegerische Behandlung erfolgen müssen. Ambulanzen und Notaufnahme dürfen Tagesbehandlungen weder erbringen noch abrechnen.


Die Klinik darf eine Tagesbehandlung nur dann anbieten, wenn im konkreten Fall die Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung besteht. Bei Komplikationen während der Übernachtung außerhalb des Krankenhauses müssen erforderliche Ärztinnen und Ärzte, aber auch nichtärztliches Gesundheitsper­sonal sowie Bettenkapazitäten auch nachts zur Verfügung stehen, falls der Patient zurückkehrt. Patienten, die Anspruch auf Häusliche Krankenpflege haben, dürfen nicht tagesstationär behandelt werden. Die Betroffenen müssen der Tagesbehandlung nach entsprechender Aufklärung zustimmen.

Dokumentation

Abrechnung

Krankenbeförderung

Hintergrund: Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

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