Fachportal für Leistungserbringer

Hintergrund: Modellvorhaben

Krankenkassen und ihre Verbände können zur Weiterentwicklung der Versorgung Modellvorhaben durchführen oder mit Leistungserbringern vereinbaren. Sie sollen der Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen der Leistungserbringung dienen.

Zukunft der medizinischen Gesundheitsversorgung (Symbolbild)
iStock.com/ipopba

Befristung von Modellvorhaben

Solche Modellvorhaben können auch Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten und zur Krankenbehandlung betreffen, soweit diese nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als ungeeignet abgelehnt worden sind.

Modellvorhaben sind in der Regel auf längstens acht Jahre zu befristen. Sie müssen wissenschaftlich begleitet und im Hinblick auf die angestrebten Ziele ausgewertet werden. Der Evaluationsbericht ist von unabhängigen Experten zu erstellen und muss veröffentlicht werden.

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008

Weiterführende Informationen

Modellvorhaben Genomsequenzierung

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