Fachportal für Leistungserbringer

Einschreibung, Dokumentation, Datenaustausch

Die Abläufe in einem Disease-Management-Programm (DMP) sind zwischen AOK und Leistungserbringern verbindlich festgelegt. Die Informationen der AOK zu Einschreibung, Dokumentation und Datenfluss sollen teilnehmende Ärzte bei der Umsetzung der strukturierten Behandlungsprogramme unterstützen.

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Einschreibung

Dokumentation

Datenfluss

Die Teilnahmeerklärungen der Patienten werden per Post an die Datenstelle gesandt.

Die Datenübermittlung der elektronisch erfassten DMP-Dokumentationen an die Datenstelle ist ausschließlich online möglich. Es stehen den koordinierenden Ärzten dabei folgende Übertragungswege zur Verfügung:

  • KVB-Mitgliederportal „Meine KVB“ (Funktion „Dateien einreichen“)
  • KV-Connect (Modul für die PVS, nähere Auskünfte erteilt der PVS-Hersteller oder die KVB).

Die Datenstelle ist für die Sammlung und Aufbereitung der Daten zuständig. Sie prüft die Daten und bittet den Arzt gegebenenfalls, fehlerhafte Dokumentationen zu korrigieren.

Danach übermittelt die Datenstelle die Daten an die Gemeinsame Einrichtung von Ärzten und Krankenkassen, die für die ärztliche Qualitätssicherung (Erstellung von Feedbackberichten) verantwortlich ist. Die Krankenkassen erhalten die Daten als Grundlage für die Steuerung der Programmabläufe sowie für die Betreuung und Information der teilnehmenden Versicherten (Qualitätssicherung).

Darüber hinaus müssen die Krankenkassen die dokumentierten Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Wirksamkeit und der Kosten des Behandlungsprogramms zur Verfügung stellen. Bevor die Daten an einen externen Sachverständigen weitergegeben werden, müssen sie pseudonymisiert werden. Dadurch können keine Rückschlüsse mehr auf einzelne Patienten gezogen werden.

Der Umgang mit den Patientendaten durch die beteiligten Stellen unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen.

Datenaustausch

Die Teilnahmeerklärungen der Patienten werden per Post an die Datenstelle gesandt.

Die teilnehmenden Ärzte leiten die elektronisch erfassten DMP-Dokumentationen an die Datenstelle weiter, die für die Sammlung und Aufbereitung der Daten zuständig ist. Diese prüft die Daten und bittet den Arzt gegebenenfalls, fehlerhafte Dokumentationen zu korrigieren.

Danach übermittelt die Datenstelle die Daten an die Gemeinsame Einrichtung von Ärzten und Krankenkassen, die für die ärztliche Qualitätssicherung (Erstellung von Feedbackberichten) verantwortlich ist. Die Krankenkassen erhalten die Daten als Grundlage für die Steuerung der Programmabläufe sowie für die Betreuung und Information der teilnehmenden Versicherten (Qualitätssicherung).

Darüber hinaus müssen die Krankenkassen die dokumentierten Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Wirksamkeit und der Kosten des Behandlungsprogramms zur Verfügung stellen. Bevor die Daten an einen externen Sachverständigen weitergegeben werden, müssen sie pseudonymisiert werden. Dadurch können keine Rückschlüsse mehr auf einzelne Patienten gezogen werden.

Der Umgang mit den Patientendaten durch die beteiligten Stellen unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen.

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