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Wann dürfen Cannabisarzneimittel eingesetzt werden?
Nach wie vor gelten für die Cannabis-Therapie klar definierte Regeln. Zwar dürfen alle Haus- und Fachärzte Cannabis auf einem Betäubungsmittelrezept (BTM-Rezept) verordnen. Dies schließt sowohl Cannabisextrakte und -blüten als auch Fertigarzneimittel wie Sativex® und Canemes® sowie das Rezepturarzneimittel Dronabinol ein.
Das "Cannabis-als-Medizin-Gesetz" fordert jedoch, dass Cannabisarzneimittel nur in begründeten Einzelfällen als Therapiealternative eingesetzt werden sollen. Schwerkranke Patientinnen und Patienten können medizinisches Cannabis demnach erhalten, wenn:
- für ihre Erkrankung keine andere Therapie zur Verfügung steht;
- andere Behandlungsmethoden nicht eingesetzt werden können;
- nach Einschätzung der Ärztin oder des Arztes eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist.
Cannabis-Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen
Für die Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen muss ein begründeter Antrag an die Krankenkasse gestellt werden. In diesem muss die Form, die Dosis und die Art der Einnahme beschrieben und begründet werden. Die Krankenkassen haben über diese Anträge innerhalb von 4 Wochen unter Hinzuziehung des medizinischen Dienstes zu entscheiden. Allerdings ist die Kostenübernahme durch die Krankenkassen keine zwingende Bedingung für die Verschreibung. Patientinnen und Patienten können medizinisches Cannabis also auch auf eigene Kosten erhalten.
Eine Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bedarf keiner Genehmigung mehr durch die Krankenkasse.
Im Rahmen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder bei Beginn einer Cannabistherapie bereits während einer stationären Behandlung besteht zwar eine Genehmigungspflicht, die Prüffrist der Krankenkassen beträgt hierbei aber nur drei Tage.
Dokumente der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Rheinland-Pfalz
Cannabisfragebogen der medizinischen Dienste
Hilfestellung bei der Antragserstellung bietet neben unserer Verordnungshilfe Cannabis der Cannabisfragebogen der medizinischen Dienste.
Weiterführende Informationen
- Medizinischer Dienst Cannabisfragebogen