Nachweis der Osteopathie-Qualifikation
Versicherten werden die Kosten nach Vorlage der Rechnung erstattet. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit der Osteopathie ärztlich bescheinigt und die Behandlung von Ärzten, Heilpraktikern oder Physiotherapeuten mit einer Zusatzqualifikation in Osteopathie erbracht wird (§ 8c der Satzung der AOK NordWest). Als Mindestanforderung an eine Qualifikation gelten die von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) definierten Kriterien über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von 1.350 Stunden in Theorie und Praxis. Bei Ärztinnen und Ärzten, die eine Zusatzbezeichnung "Manuelle Therapie" oder "Chirotherapie" führen, ist ein Osteopathie-Abschluss über 240 Stunden erforderlich.
Zum Nachweis der Osteopathie-Qualifikation bzw. zur Anerkennung der Qualifikation im Rahmen der Satzungsregelung bitten wir um Übersendung folgender Unterlagen in Kopie:
- Zertifikat Osteopathie und
- Approbation oder
- Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz oder
- Ausbildung zur Physiotherapeutin/zum Physiotherapeuten
Rückfragen
Bei Rückfragen zum Anerkennungsprozess wenden Sie sich bitte an:
KundenKontaktCenter: 0800 265 5000 (kostenfrei)