Satzungsleistungen
Auf die Leistungen speziell für Schwangere und Kinder beziehungsweise Familien haben alle Versicherten einen gesetzlichen Anspruch. Darüber hinaus bietet die AOK ihren Versicherten weitere besondere Versorgungsformen im Rahmen von Satzungsleistungen an.
AOK-Gesundheitsvorteil
Die AOK Bayern unterstützt Ihre Versichterten mit zahlreichen Zusatzleistungen: vor, während und nach der Geburt.
Weiterführende Informationen
- Versichertenportal der AOK Leistungen für Schwangere, Partner und Kinder