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Rahmenvorgaben für Arzneimittel

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschließen jedes Jahr bis zum 30. September die „Rahmenvorgaben für die Gestaltung der regionalen prospektiven Arznei- und Heilmittel-Vereinbarungen“. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 84.

Ausgabenvolumen wird regional vereinbart

Auf Grundlage der Arzneimittelvereinbarung vereinbaren bis zum 30. November desselben Jahres die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Verbände der Krankenkassen auf Landesebene das Ausgabenvolumen mit den Wirtschaftlichkeitszielen für Arznei- oder Heilmittel, das Ärztinnen und Ärzten im folgenden Kalenderjahr zur Verfügung steht.

Die Rahmenverträge zur Arzneimittelversorgung finden Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie pharmazeutische Unternehmen unter anderem auf der Website des GKV-Spitzenverbands.

Weiterführende Informationen

Übersicht Rahmenvorgaben

Für das Jahr 2025 werden die bundesweit zu bewertenden Anpassungsfaktoren auf plus 5,1 Prozent festgelegt.

Dieser Wert setzt sich aus diesen Faktoren zusammen:

  • Preisentwicklung bei Arzneimitteln, ohne Rabattverträge (plus 0,7 Prozent)
  • Veränderungen der gesetzlichen Leistungspflicht (0 Prozent)
  • Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (0 Prozent)
  • erwartete Mehrausgaben für innovative Arzneimittel (plus 4,2 Prozent)
  • Ausgabensteigerungen infolge der Verlagerung von Arzneimitteltherapien vom stationären in den ambulanten Bereich (plus 0,2 Prozent).

Im Rahmen der retrospektiven Anpassung der im vergangenen Jahr bewerteten Faktoren für das Jahr 2024 wurden keine Änderungen vorgenommen. Somit ist weiterhin eine Steigerung von plus 7,95 Prozent vereinbart.

Rahmenvorgaben Arzneimittel 2025

Für das Jahr 2024 werden die bundesweit zu bewertenden Anpassungsfaktoren auf plus 7,95 Prozent festgelegt.

Dieser Wert setzt sich aus diesen Faktoren zusammen:

  • Preisentwicklung bei Arzneimitteln, ohne Rabattverträge (plus 3,1 Prozent)
  • Veränderungen der gesetzlichen Leistungspflicht (0 Prozent)
  • Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (minus 0,15 Prozent)
  • erwartete Mehrausgaben für innovative Arzneimittel (plus 4,7 Prozent)
  • Ausgabensteigerungen infolge der Verlagerung von Arzneimitteltherapien vom stationären in den ambulanten Bereich (plus 0,3 Prozent).

Für das Jahr 2023 wurden die bundesweit zu bewertenden Anpassungsfaktoren retrospektiv auf plus 3,0 Prozent festgelegt. Dies liegt unter dem ursprünglich erwarteten Wert.

Pressemitteilung von GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung

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