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Finanzierung von Investitionen als Aufgabe der Bundesländer

Um die Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern, sieht das Krankenhausfinanzierungsgesetz eine duale Finanzierung vor. Demnach übernehmen die Krankenkassen die laufenden Betriebskosten. Für Investitionen sind die Bundesländer zuständig.

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Foto: Neubau am Krankenhaus
iStock.com/RichLegg

Aufgabe der Bundesländer

Um die Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern, wurde mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eine duale Finanzierung eingeführt. Dabei übernehmen die Krankenkassen die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser. Für die Investitionen sind dagegen die Bundesländer zuständig. Zu den Investitionen zählen unter anderem die Kosten für Baumaßnahmen und Anlagen. Das Fördervolumen bestimmt jedes Land selbst. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (Dezember 2022) erhielten die Kliniken Im Jahr 2020 von den Bundesländern folgende Fördermittel auf Basis des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KGH):
 

BundeslandFördermittel je KHG-Bett in Euro*
Hamburg10.575,46
Bayern10.071,53
Hessen9.959,04
Baden-Württemberg9.823,26 
Schleswig-Holstein9.111,67
Bremen8.683,02
Brandenburg7.411,40
Niedersachsen7.148,80
Berlin6.738,32
Nordrhein-Westfalen6.463,70
Mecklenburg-Vorpommern6.432,46
Rheinland-Pfalz6.327,33
Saarland5.895,16
Sachsen5.616,46
Thüringen4.452,36
Sachsen-Anhalt4.267,67


* Quelle: Bestandsaufnahe der DKG zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2022 (Dezember 2022)

Es gibt auf Landesebene zwei Arten der Investitionsförderung: die sogenannte Einzelförderung auf Antrag und die Pauschalförderung, die sich in den meisten Fällen auf die Bettenzahl bezieht. Mit den Mitteln der Pauschalförderung kann das Krankenhaus im Rahmen der Zweckbindung frei wirtschaften. Diese Investitionsförderung erhalten Plankrankenhäuser, also Kliniken, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind. Für die Einzelförderung muss die betreffende Maßnahme zudem im Investitionsprogramm des jeweiligen Landes enthalten sein. 

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