Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Die Pflegekassen haben die Pflicht, Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Sie entwickeln unter Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung Vorschläge, wie die gesundheitliche Situation der Versicherten und ihre gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten verbessert werden können und helfen bei der Umsetzung dieser Vorschläge (§ 5 SGB XI).
Der GKV-Spitzenverband hat dazu einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser legt Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest und soll Pflegekassen dabei unterstützen, entsprechende Angebote zu entwickeln und umzusetzen.
Weitere Informationen:
- GKV-Spitzenverband Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Sie sehen regionale Inhalte der AOK Hessen
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
-
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Sachsen-Anhalt
-
AOK Nordost
-
AOK PLUS
-
AOK NordWest
-
AOK Rheinland/Hamburg
-
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Präventionsangebote
Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl der pflegebedürftigen Personen weiter an. Es ist zu erwarten, dass gleichzeitig auch die Zahl der Pflegebedürftigen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen steigt. Pflegebedürftige verfügen über Gesundheitspotenziale, die mit Hilfe von Präventionsmaßnahmen gefördert werden können. Angebote zur Prävention in den Pflegeeinrichtungen zielen auf die Verbesserung der gesundheitlichen Situation und Ressourcen sowie auf die Stärkung der gesundheitsfördernden Potenziale von Pflegeeinrichtungen ab.
![Logos AOK und Bahn-BKK](/gp/fileadmin/_processed_/d/4/csm_Logo_AOK_BAHN-BKK_1_9b305b7944.webp)
Für die Präventionsangebote nach § 5 SGB XI haben AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen und die BAHN-BKK eine gemeinsame Kooperation geschlossen.