Vertrag Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung
Die AOK Rheinland/Hamburg hat zum 1. April 2016 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung im Sinne des § 31 Abs. 5 SGB V nach § 127 Abs. 2 und 2a SGB V geschlossen.
Die AOK Rheinland/Hamburg hat zum 1. April 2016 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung im Sinne des § 31 Abs. 5 SGB V nach § 127 Abs. 2 und 2a SGB V geschlossen.
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