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Zulassung / Verträge nach § 132l SGB V

Außerklinische Intensivpflege

Außerklinische Intensivversorgung ist eine Form der Pflege, die Patienten mit schweren medizinischen Bedingungen, die auf lebenserhaltende Maßnahmen und eine kontinuierliche Überwachung angewiesen sind, in ihrem eigenen Zuhause oder in spezialisierten Pflegeeinrichtungen ermöglicht.

Verträge zwischen der Krankenkasse und Pflegediensten oder Pflegeheimen zur außerklinischen Intensivpflege regeln die Erbringung hochspezialisierter, lebenserhaltender Pflegedienstleistungen, die den medizinischen Bedürfnissen des Patienten entsprechen, und die finanzielle Abwicklung dieser Leistungen.

 

Zulassungsverfahren

Pflegedienste und Pflegeheime finden hier Strukturerhebungsbögen zur ambulanten und stationären außerklinischen Intensivpflege (AKI).

Der Strukturerhebungsbogen bildet die Grundlage für den Abschluss eines Versorgungsvertrags. Der Einrichtungsträger muss ihn ausgefüllt und unterschrieben mit den genannten erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an den federführenden Landesverband der Krankenkassen und Ersatzkassen weiterleiten. Der Strukturerhebungsbogen gilt als Zulassungsantrag und bildet die Prüfgrundlage.

Dokumente der AOK Niedersachsen