Fachportal für Leistungserbringer

Verordnung von Hilfsmitteln

Hilfsmittel können verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Für Pflegehilfsmittel ist im Regelfall keine Verordnung erforderlich.

Vordrucke für die Verordnung von Hilfsmitteln

Grundlage für die Verordnung von Hilfsmitteln

Entlassmanagement

Von der Leistungspflicht ausgeschlossene Hilfsmittel

Zur Abgrenzung von Hilfsmitteln von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Rechtsverordnung nach § 34 Absatz 4 SGB V erlassen.

Regionale Informationen anzeigen

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten