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Verordnung von Hilfsmitteln

Hilfsmittel können verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Für Pflegehilfsmittel ist im Regelfall keine Verordnung erforderlich.

Vordrucke für die Verordnung von Hilfsmitteln

Grundlage für die Verordnung von Hilfsmitteln

Entlassmanagement

Von der Leistungspflicht ausgeschlossene Hilfsmittel

Zur Abgrenzung von Hilfsmitteln von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Rechtsverordnung nach § 34 Absatz 4 SGB V erlassen.

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Keine Originalverordnung bei Papierkostenvoranschlag

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