Vordrucke für die Verordnung von Hilfsmitteln
Für die Verordnung sollen grundsätzlich die vertraglich vereinbarten Vordrucke genutzt werden.
Für die Verordnung von Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln ist das Muster 16 - Arzneiverordnungsblatt - vorgesehen. Für die Verordnung von Seh- und Hörhilfen gelten eigene Formblätter: Muster 8 beziehungsweise 8A für Sehhilfen sowie Muster 15 für Hörhilfen.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung Verordnungsformulare und Hinweise für Ärzte
Grundlage für die Verordnung von Hilfsmitteln
Grundlage der Verordnung von Hilfsmitteln ist die Hilfsmittel-Richtlinie. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92 Absatz 1 SGB V beschlossene Hilfsmittel-Richtlinie dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln.
- Gemeinsamer Bundesausschuss Hilfsmittel-Richtlinie
Entlassmanagement
Im Rahmen des Entlassmanagements können Hilfsmittel von Krankenhausärzten für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen verordnet werden, wenn diese unmittelbar nach der Krankhausentlassung erforderlich sind (§ 6a der Hilfsmittel-Richtlinie).
- Entlassmanagement Verordnung von Hilfsmitteln im Entlassmanagement
Von der Leistungspflicht ausgeschlossene Hilfsmittel
Zur Abgrenzung von Hilfsmitteln von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Rechtsverordnung nach § 34 Absatz 4 SGB V erlassen.
Keine Originalverordnung bei Papierkostenvoranschlag
Die AOK Niedersachsen hat für das Genehmigungsverfahren Hilfsmittel bei Papierkostenvoranschlägen ein Detail geändert: Reichen Sie alle Unterlagen, insbesondere die Verordnung, ab sofort bitte nur noch in Kopie ein. Die Originale übermitteln Sie später zusammen mit den Abrechnungsdaten und -unterlagen (ggf. über Ihr Abrechnungszentrum) an unsere Servicestelle DAVASO GmbH.
Hintergrund: In Papierform eingereichte Hilfsmittelanträge leiten wir an einen externen Belegleser weiter, der sie scannt und nach einer Aufbewahrungsfrist von etwa vier Wochen zusammen mit allen begleitenden Unterlagen vernichtet.
Hinweis: Elektronisch eingereichte Kostenvoranschläge verkürzen die Laufzeit bis zur Genehmigung des Hilfsmittels erheblich, da sie dem Mitarbeiter der AOK binnen kürzester Zeit vorliegen. Unsere Entscheidung erhalten Sie ebenfalls online.
Links der AOK Niedersachsen
Weiterführende Informationen
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag