Eine AOK-Region auswählen
Oben links müssen Sie
Ihre jeweilige AOK-Region auswählen.
Dann bekommen Sie
die Fach-Infos für Ihre AOK-Region.
Berufs-Feld auswählen
Klicken Sie ein Berufs-Feld an.
Dann öffnet sich eine neue Internet-Seite.
Dort gibt es die Fach-Infos für dieses Berufs-Feld.
Dieser Bereich mit den Fach-Infos ist in schwerer Sprache.
Berufs-Feld auswählen geht auch hier
Auch über disen Weg können
Sie ein Berufs-Feld anklicken.
Ein Thema suchen
Sie suchen ein bestimmtes Thema
im Bereich Gesundheits-Partner-Portal.
Dann können Sie Themen verwenden.
Die Themen finden Sie oben zwichen Berufsfelder und Suche.
Einen Ansprech-Partner finden
Sie brauchen einen Ansprech-Partner.
Diesen können Sie suchen.
Die Möglichkeit finden Sie
oben Links auf der Internet-Seite wenn Sie auf Kontakt klicken.
Eine Sache suchen
Sie möchten eine Sache suchen.
Dann klicken Sie auf das Wort Suche.
Schreiben Sie die Sache dann in das Feld.
Eine Frage an die AOK stellen
Sie möchten Infos von der AOK bekommen.
Oben links steht: Kontakt
Klicken Sie auf das Wort.
Dann suchen Sie sich Ihre AOK aus.
Internet-Seite der AOK für Versicherte
Sie sind bei der AOK versichert.
Sie arbeiten nicht im Bereich Gesundheit.
Sie möchten aber Infos von der AOK bekommen.
Sie müssen dann zu einer anderen Internet-Seite.
Unten links steht: Privatkunden
Klicken Sie auf das Wort.
Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Die AOK macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.
Experten arbeiten daran.
Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Zum Beispiel:
- Es gibt Infos in Leichter Sprache.
- Es gibt Gebärden-Sprache-Videos.
- Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen.
Nicht barriere-frei sind zum Beispiel:
- Sie müssen den Text gut erkennen können.
Das ist zum Beispiel schwierig,
wenn Sie durch die Farben
die Schrift nicht gut erkennen.
- Es gibt Dateien,
die nicht barriere-frei sind.
Die AOK beachtet dabei die Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:
- das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
BGG ist die Abkürzung
für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
In dem BGG steht:
Ein Amt oder eine Behörde muss
Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.
Das muss auch die AOK beachten.
- die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0
BITV ist die Abkürzung für
die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.
In der BITV 2.0 steht zum Beispiel
wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.
Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder Sie möchten uns sagen:
- Das ist gut.
- Das ist nicht so gut.
Dann können Sie uns schreiben.
Das ist unsere Adresse:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10 178 Berlin
Oder Sie schreiben uns hier,
welche Barriere das ist:
Sie müssen auf Barriere melden klicken.
Dann öffnet sich ein Formular.
Da können Sie uns dann alles aufschreiben.
Beschwerde bei der Schlichtungs-Stelle
Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.
Zum Beispiel:
Ein Rollstuhl-Fahrer kann zum Beispiel
nicht in das Gebäude kommen.
Es gibt keine Rampe.
Es gibt die Schlichtungs-Stelle.
Schlichtung bedeutet:
- sich einigen
- sich vertragen
- Es gibt eine Barriere bei einem Amt.
- Sie haben sich bei dem Amt beschwert.
- Die Barriere bleibt.
Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Sie können eine Schlichtung beantragen.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag
- in Leichter Sprache stellen.
- in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
Hier ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10 117 Berlin
Hier ist die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:
030 - 1 85 27 - 28 05
Hier ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle: