E-Health
Das deutsche Gesundheitswesen wird digital. Prozesse, die über Jahre, oft Jahrzehnte zwischen Krankenkassen, Leistungserbringern sowie Patientinnen und Patienten eingeübt waren, ändern sich. Einige E-Health-Anwendungen können Vertragsärztinnen und -ärzte freiwillig nutzen, zum Beispiel aus dem Bereich der Telemedizin. Bei anderen hat der Gesetzgeber eine verpflichtende Einführung beschlossen. Dies betrifft unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).