Abrechnung erfolgt digital
Die Hilfsmittelanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln (§ 302 in Verbindung mit § 303 Abs. 3 SGB V).
Der GKV-Spitzenverband hat unter der Adresse www.gkv-datenaustausch.de umfangreiche Informationen zum Datenaustausch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern zusammengestellt.
Bundeseinheitliche Regelungen
- GKV-Spitzenverband GKV-Datenaustausch
- GKV-Spitzenverband Broschüre des GKV-SV zu elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V
- Institutionskennzeichen Beantragung eines Institutionskennzeichens