AKI im Rahmen des Entlassmanagements
Im Krankenhaus kann die außerklinische Intensivpflege im Rahmen des Entlassmanagements für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen verordnet werden. Bei Patientinnen oder Patienten, die beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben, muss bereits im Krankenhaus geprüft werden, ob das Potenzial für eine Entwöhnung beziehungsweise die Entfernung der Kanüle besteht.
Damit die Überleitung in die außerklinische Intensivpflege gelingt, sieht die AKI-Richtlinie ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen von Krankenhaus, Krankenkasse, Versicherten beziehungsweise den Familien und Leistungserbringern vor.
Hierzu sind die Krankenkassen frühzeitig zu informieren.
Weiterführende Informationen
- Außerklinische Intensivpflege (AKI) Verordnung außerklinischer Intensivpflege