Aktueller Wert
Unter Berücksichtigung des aktuellen Veränderungswertes ergeben sich für den Bundesbasisfallwert und die beiden Korridorgrenzen, die die Landesbaisfallwerte an den bundeseinheitlichen Wert angleichen sollen, folgende Werte:
Bundesbasisfallwert 2024: 4.210,59 Euro
obere Korridorgrenze (+2,5%): 4.315,86 Euro
untere Korridorgrenze (-1,02%): 4.167,64 Euro
Den Bundesbasisfallwert und den einheitlichen Basisfallwertkorridor (§ 10 Krankenhausentgeltgesetz) vereinbaren die Vertragsparteien auf Bundesebene, das sind der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft.
Bundesbasisfallwert
- GKV-Spitzenverband Vereinbarung für das Jahr 2024
- Landesbasisfallwert als Rechengröße Veränderungswert
- Landesbasisfallwert als Rechengröße Aktuelle Landesbasisfallwerte
Berechnung
Mit der Berechnung des Basisfallwerts und des Korridors ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt. Grundlage der Berechnung sind die bis zum 31. Juli eines jeden Jahres von der jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaft zur Verfügung gestellten Ergebnisparameter des aktuell gültigen Landesbasisfallwerts. Diese Parameter sind der Landesbasisfallwert, das Ausgabenvolumen und die Summe der effektiven Bewertungsrelationen. Das Berechnungsergebnis bietet die Basis für die Vereinbarung auf Bundesebene.