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Vertragsabsichten für Sehhilfen

Vertragsabsichten zur Versorgung mit Sehhilfen

Verträge zur Hilfsmittelversorgung werden auf dem Verhandlungsweg geschlossen. Die Rahmenbedingungen und die Vergütung werden in Verträgen mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer vereinbart. Wer als Hilfsmittelanbieter die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann einem Vertrag beitreten.

Kundin probiert Brille an
iStock.com/Slavica

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Aktuelle Vertragsabsichten

Sofern wir beabsichtigen, Verträge zur Hilfsmittelversorgung nach § 127 Abs. 1 SGB V zu schließen, wird dies auf der Seite bekannt gemacht.

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