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Verordnung von Arzneimitteln für Kinder und Jugendliche vom 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für apotheken- und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als Zusatzleistung auch bei Kindern und Jugendlichen vom 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Entwicklungsstörung vorliegt.