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Hilfsmittelrahmenvertrag
Die AOK Rheinland/Hamburg hat mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hilfsmittelanbieter Rahmenverträge geschlossen. Ziel ist eine wirksame und wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln unter Berücksichtigung der geltenden Hilfsmittel-Richtlinien. Die Vereinbarungen zu den einzelnen Produktgruppen mit der Beitrittserklärung sind als Anlagen 5 des Hilfsmittelrahmenvertrages hinterlegt.
Die Vereinbarungen zur Versorgung mit Hör- und Sehhilfen wurden außerhalb des Hilfsmittelrahmenvertrages geschlossen und sind separat dargestellt.
Verträge zur Versorgung mit Hör- und Sehhilfen
Links der AOK Rheinland/Hamburg Rheinland
- Informationen für Anbieter von Hörhilfen Verträge zur Versorgung mit Hörhilfen
- Informationen für Anbieter von Sehhilfen Verträge zur Versorgung mit Sehhilfen
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge