Fachportal für Leistungserbringer

Verträge zur Orthopädie- und Rehatechnik

Für die qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln haben die AOKs Verträge nach § 127 SGB V geschlossen. Interessierte und geeignete Leistungserbringer können den Verträgen zu gleichen Rahmenbedingungen beitreten.

Patient mit Beinverband auf Liege mit Unterarmstützen
iStock.com/GeorgeRudy
Sie sehen regionale Inhalte der AOK Niedersachsen

Kontingenteinkäufe über otop

Die AOK Niedersachsen kauft regelmäßig Hilfsmittel in großen Kontingenten über die Internetplattform www.otop.de ein.

Hauptsächlich werden Hilfsmittel der Produktgruppen 18, 11 und 10 eingekauft. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.otop.de oder per E-Mail.

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen

Kontakt zu Ihrer AOK Niedersachsen

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten