Fachportal für Leistungserbringer

Verträge zur Orthopädie- und Rehatechnik

Für die qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln haben die AOKs Verträge nach § 127 SGB V geschlossen. Interessierte und geeignete Leistungserbringer können den Verträgen zu gleichen Rahmenbedingungen beitreten.

Patient mit Beinverband auf Liege mit Unterarmstützen
iStock.com/GeorgeRudy

Die Verträge sind auf den Regionalseiten der beteiligten AOK hinterlegt

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten