Daten müssen elektronisch versendet werden
Einrichtungen und Dienstleister, die an der Pflegeversorgung teilnehmen, müssen für die Abrechnung ihrer Leistungen maschinell verwertbare oder maschinenlesbare Datenträger verwenden.
Weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband Datenaustauschportal des GKV-Spitzenverbandes
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