Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessern
Ziel der stationären Hospizversorgung ist es, eine Pflege und Begleitung anzubieten, welche die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert, seine Würde nicht antastet und ihm ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben bis zuletzt ermöglicht. Stationäre Hospize sind kleine, eigenständige Einrichtungen mit in der Regel acht bis 16 Betten. Mit ihrer räumlichen Gestaltung und personellen Ausstattung gehen sie auf die besonderen Bedürfnisse schwer kranker, sterbender Menschen und ihrer Angehörigen ein.
Die Krankenkassen leisten einen Zuschuss unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung zum Hospizaufenthalt von 95 Prozent des mit dem jeweiligen Hospiz vereinbarten tagesbezogenen Bedarfssatzes. Die verbleibenden fünf Prozent haben die Hospize über Spenden aufzubringen.
Über die Einzelheiten der stationären Hospizarbeit hat der GKV-Spitzenverband zusammen mit den Spitzenorganisationen der stationären Hospize eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen (§ 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V). Zusätzlich wurde eine eigene Rahmenvereinbarung für die stationäre Kinderhospizarbeit erarbeitet.
Begutachtungsanleitung
Der GKV-Spitzenverband hat die Begutachtungsanleitung „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)" und stationäre Hospizversorgung „als Richtlinie nach § 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V“ erlassen. Sie beinhaltet insbesondere folgende Aspekte:
- Erläuterung und Beschreibung der medizinischen Anspruchskriterien im Bereich der SAPV und der stationären Hospizversorgung auf der Grundlage der rechtlichen Anspruchskriterien,
- Darstellung der besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen,
- Beschreibung der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und den Medizinischen Diensten.
Kinderhospize
Die Kinderhospizversorgung hat das Ziel, Kindern und Jugendlichen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Kinderhospize stehen ab der Diagnose der unheilbaren Erkrankung bis zum Lebensende zur Verfügung.
Sie sind kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter mit in der Regel mindestens 8 und höchstens 16 Plätzen. Die räumliche Gestaltung der Einrichtung ist auf die besonderen Bedürfnisse der lebensverkürzend erkrankten Kinder und deren Familien ausgerichtet.
Der Zuschuss der Krankenkassen erfolgt bei Kinderhospizen unter den gleichen Grundsätzen wie bei den Hospizen für erwachsene Menschen.
Einzelheiten über Art und Umfang der Versorgung vereinbart der GKV-Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen der stationären Hospize.
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