Sonstige Heilmittel
Verträge und Vergütungsvereinbarungen regeln die Abgabe verschiedener medizinisch-therapeutischer und heilpädagogischer Maßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche und die Abgabe von Heilmitteln durch Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen.