Pflegebedürftigkeit
Seit 2017 gelten ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit und ein neues Begutachtungsinstrument für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit. Es bildet das Fundament einer neuen Philosophie der Begutachtung. Im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen noch vorhandenen Fähigkeiten.