Aktuelle Informationen
Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabenvolumen für die von Vertragsärzten veranlassten Leistungen (Arznei- und Verbandmittel nach § 31 SGB V) innerhalb eines Kalenderjahres. Darüber hinaus enthält die Arzneimittelvereinbarung Wirtschaftlichkeitsziele, die der bedarfsgerechten, qualifizierten und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung der gesetzlich Versicherten dienen.
Dokumente der AOK NordWest Westfalen-Lippe
Arzneimittel- und Heilmittelvereinbarung bei der KVWL
Weitere Dokumente wie Anlagen und die Vereinbarungen der vergangenen Jahre finden Sie bei der KVWL.
- Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Vereinbarung über die Richtgrößen für Arznei- und Heilmittel