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Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen vereinbart der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene. Sie definieren einen einheitlichen Standard für die Versorgung von Versicherten mit Heilmitteln. Grundlage ist die Heilmittel-Richtlinie.

Einheitliche Standards für die Versorgung

Die Rahmenempfehlungen für den Bereich Ernährungstherapie regeln unter anderem:

  • Ziel der Ernährungstherapie,
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
  • Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt,
  • Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung beziehungsweise Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie
  • Vorgaben zu Vergütungsstrukturen.

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