Einheitliche Standards für die Versorgung
Die Rahmenempfehlungen für den Bereich Ernährungstherapie regeln unter anderem:
- Ziel der Ernährungstherapie,
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt,
- Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung beziehungsweise Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie
- Vorgaben zu Vergütungsstrukturen.