Grundlage für Transparenz und Qualität
Um eine qualifizierte Pflege und soziale Betreuung von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, vereinbaren die Selbstverwaltungspartner gemeinsame Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität und Qualitätssicherung sowie die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (MuG) (§ 113 SGB XI). Die Maßstäbe und Grundsätze sind für alle Pflegekassen und zugelassenen Leistungserbringer unmittelbar verbindlich.
Ambulante Pflege
- Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege Format: PDF | 214 KB | Stand: 01.02.2024
- Häufige Fragen im Zusammenhang mit den Qualifizierungsanforderungen an Betreuungskräfte in ambulanten Pflegediensten Format: PDF | 183 KB | Stand: 08.05.2024
Vollstationäre Pflege
Im März 2019 sind die Maßstäbe und Grundsätze für den stationären Bereich dazugekommen.
- Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege Format: PDF | 202 KB | Stand: 05.04.2023
- Anlage 1 - Anforderungen an das indikatorengestützte Verfahren Format: PDF | 132 KB
- Anlage 2 - Indikatoren Format: PDF | 161 KB
- Anlage 3 - Erhebungsinstrument Format: PDF | 530 KB
- Anlage 4 - Datenaufbereitung und -übermittlung, Stichprobenbildung Format: PDF | 151 KB
Kurzzeitpflege
Die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der Kurzzeitpflege“ sind aktualisiert. Die neuen Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Kurzzeitpflege gelten ab dem 1. Dezember 2020.
Die MuG Kurzzeitpflege wurden an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt angepasst. Besonders das Kapitel „3.1.3 Pflegeprozess und Pflegedokumentation“ erhielt eine grundlegende Überarbeitung. Hierbei wurden die Anforderungen an Pflegedokumentationssysteme, die auf dem Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation basieren, berücksichtigt.
Teilstationäre Pflege
- Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) Format: PDF | 206 KB | Stand: 09.06.2022
- Maßstäbe und Grundsätze Tagespflege: Darstellung der alten und neuen Version im Überarbeitungsmodus Format: PDF | 218 KB
Nachtpflege
Für die Nachtpflege gelten die vereinbarten gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 18. August 1995 in der Fassung vom 31. Mai 1996 bis zur Vereinbarung neuer Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Nachtpflege) fort.