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Institutionskennzeichen

Das Institutionskennzeichen (IK) gemäß § 293 SGB V ist ein eindeutiges Merkmal zur Identifizierung des Leistungserbringers gegenüber Trägern der Sozialversicherung. Jeder Leistungserbringer benötigt zwingend für jede Betriebsstätte ein Institutionskennzeichen.

Arzt arbeitet am Schreibtisch mit Computer (Symbolbild)
iStock.com/NanoStockk

Merkblatt über die Vergabe von IK

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