Verfahren und Voraussetzungen
Die Präqualifizierung wird auf Antrag des Leistungserbringers von einer durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Präqualifizierungsstelle durchgeführt. Die Präqualifizierungsstelle prüft die Eignung des Hilfsmittelleistungserbringers nach den Kriterien in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß §126 Absatz 1 Satz 3 SGB V. Der in diesem Zusammenhang erstellte Kriterienkatalog enthält die sachlichen, fachlichen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen, die für die verschiedenen Versorgungsbereiche nachzuweisen sind. Empfehlungen und Kriterienkatalog werden ständig aktualisiert. Die DAkkS stellt auf ihrer Homepage eine Übersicht der akkreditierten Präqualifizierungsstellen bereit (Akkreditierungsdatenbank).
Suche nach akkreditierten Stellen
Alle akkreditierten Stellen finden Sie in der Datenbank der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
Hinweis:
Wählen Sie in der Zeile „Art der Konformitätsbewertung“ das Feld „Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen“ aus. Klicken Sie anschließend auf den Button „Suchen“. In der Ergebnisanzeige wählen Sie links im Menü "Rechtsgrundlagen" die Zeile "Präqualifizierung für Leistungserbringer Hilfsmittelversorgung gemäß §126 SGB V".
- Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Akkreditierte Stellen (DAkkS)
Gültigkeit der Präqualifizierung
Die Präqualifizierungsbestätigungen sind grundsätzlich auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieser Frist ist die Erfüllung der in den Empfehlungen nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V genannten Anforderungen neu nachzuweisen.
Weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband Eignungskriterien für Hilfsmittelanbieter