Einschreibung DMP Asthma bronchiale
Patienten mit Asthma bronchiale können an diesem Disease-Management-Programm teilnehmen, sofern eine aktuelle oder längstens zwölf Monate zurückliegende asthmatypische Anamnese und mindestens eines der nachfolgenden Kriterien für Erwachsene beziehungsweise Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 5 Jahren oder 5 bis 17 Jahren vorliegt. Für die Einschreibung berücksichtigte Befunde dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.
Bei Erwachsenen:
- Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC <=70 % und Nachweis der (Teil-) Reversibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums
- Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden
- circadiane PEF-Variabilität >20 % über 3 bis 14 Tage
- Nachweis einer bronchialen Hyperreaktivität durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest.
Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 – 17 Jahren:
- Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC <=75 % und Nachweis der (Teil-) Reversibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums
- Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden
- circadiane PEF-Variabilität >20 % über 3 bis 14 Tage
- Nachweis einer bronchialen Hyperreaktivität durch einen unspezifischen, standardisierten, nicht-inhalativen oder durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest.
Bei Kindern im Alter von 1 – 5 Jahren:
Für Klein- und Vorschulkindern, bei denen eine valide Lungenfunktion noch nicht durchführbar ist, müssen für eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung die folgenden Kriterien erfüllt sein:
- >= 3 asthmatypische Episoden im letzten Jahr und
- Ansprechen der Symptome auf einen Therapieversuch mit antiasthmatischen Medikamenten
und mindestens eines der folgenden Zusatzkriterien:
- Giemen/Pfeifen unabhängig von Infekten, insbesondere bei körperlicher Anstrengung,
- stationärer Aufenthalt wegen obstruktiver Atemwegssymptome,
- atopische Erkrankung des Kindes,
- Nachweis einer Sensibilisierung,
- Asthma bronchiale bei Eltern oder Geschwistern.
Die Diagnose gilt auch als gestellt, wenn die Einschreibekriterien entsprechend denen für Kinder ab 5 Jahren erfüllt werden.
Statt des für alle Altersgruppen fixierten Grenzwertes von FEV1/vc <= 70% bzw. 75% zur Charakterisierung der Obstruktion können die neueren Sollwerte der Global Lung Initiative (GLI) eingesetzt werden, die die Altersabhängigkeit von FEV1/VC berücksichtigen. Als unterer Grenzwert (LLN: lower limit of normal) gilt das 5. Perzentil (Sollmittelwert minus 1,64-faches der Streuung).
Die gleichzeitige Einschreibung eines Patienten in das DMP Asthma bronchiale und das DMP COPD ist nicht möglich.
Bei Kindern im Alter von 1 bis 5 Jahren ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Einschreibung der Kontrolle der Beschwerden dient, aber noch keine endgültige Aussage über den weiteren Verlauf der Krankheitssymptome zulässt.
Unter Berücksichtigung der individuellen Konstellation soll auf die Möglichkeit einer spontanen Ausheilung der Erkrankung hingewiesen werden.
Entsprechend ist mindestens einmal jährlich eine mögliche Beendigung der Teilnahme an dem DMP Asthma bonchiale aufgrund veränderter Symptome zu überprüfen.
Einschreibeunterlagen DMP Asthma bronchiale
Einschreibung DMP COPD
Patienten mit COPD können an diesem Disease-Management-Programm teilnehmen, sofern eine COPD-typische Anamnese, der Nachweis einer Reduktion von FEV1 unter 80 % des Sollwertes und mindestens eines der nachfolgenden Kriterien vorliegt. Für die Einschreibung berücksichtigte Befunde dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.
- Nachweis der Obstruktion bei FEV/VC kleiner/gleich 75 % und Zunahme der FEV um weniger als 15 % und/oder um weniger als 200 ml 10 Minuten nach Inhalation eines kurz-wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums oder 30 Minuten nach Inhalation eines kurz wirksamen Antichoninergikums (Bronchodilatator-Reversibilitätstestung)
und/oder
- Nachweis der Obstruktion bei FEV/VC kleiner/gleich 75 % und Zunahme der FEV um weniger als 15 % und/oder um weniger als 200 ml nach mindestens 14-tätgiger Gabe von systemischen Glukokortikostroiden oder mindestens 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden in einer stabilen Krankheitsphase,
und/oder
- Nachweis einer Atemwiderstandserhöhung oder einer Lungenüberblähung oder einer Gasaustauschstörung bei Patientinnen und Patienten mit FEV1/VC größer 70 % und einer radiologischen Untersuchung der Thoraxorgane, die eine andere die Symptomatik erklärende Erkrankung ausgeschlossen hat.
Die gleichzeitige Einschreibung eines Patienten in das DMP Asthma bronchiale und das DMP COPD ist nicht möglich.
Dokumentation
Für Disease-Management-Programme ist es notwendig, dass standardisierte Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese standardisierte und strukturierte elektronische Dokumentation ist die Grundlage für die Informations- und Steuerungsprozesse im DMP und die Basis, um Arzt-Feedbackberichte und wissenschaftliche Evaluationen zu erstellen.
Die elektronische Dokumentation besteht aus zwei Teilen: Im indikationsübergreifenden Teil werden die grundlegenden administrativen und allgemeinen medizinischen Daten sowie die für die Behandlung wichtigen Komorbiditäten erhoben. Für jede Erkrankung schließt sich ein indikationsspezifischer Teil an.
Datenaustausch
Die Teilnahmeerklärungen der Patienten werden per Post an die Datenstelle gesandt.
Die teilnehmenden Ärzte leiten die elektronisch erfassten DMP-Dokumentationen an die Datenstelle weiter, die für die Sammlung und Aufbereitung der Daten zuständig ist. Diese prüft die Daten und bittet den Arzt gegebenenfalls, fehlerhafte Dokumentationen zu korrigieren.
Danach übermittelt die Datenstelle die Daten an die Gemeinsame Einrichtung von Ärzten und Krankenkassen, die für die ärztliche Qualitätssicherung (Erstellung von Feedbackberichten) verantwortlich ist. Die Krankenkassen erhalten die Daten als Grundlage für die Steuerung der Programmabläufe sowie für die Betreuung und Information der teilnehmenden Versicherten (Qualitätssicherung).
Darüber hinaus müssen die Krankenkassen die dokumentierten Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Wirksamkeit und der Kosten des Behandlungsprogramms zur Verfügung stellen. Bevor die Daten an einen externen Sachverständigen weitergegeben werden, müssen sie pseudonymisiert werden. Dadurch können keine Rückschlüsse mehr auf einzelne Patienten gezogen werden.
Der Umgang mit den Patientendaten durch die beteiligten Stellen unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen.
Übermittlung der DMP-Dokumentationen
DMP-Dokumentationen können nur in elektronischer Form an die Datenstelle übermittelt werden. Die Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Patienten ist im Original in Papierform an die Datenstelle zu schicken.