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Verordnung einer Krankenbeförderung

Die rechtlichen Grundlagen für die Verordnung von Krankenbeförderung sind der § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) des G-BA.

Voraussetzung für die Verordnung von Krankenbeförderung

Die Krankenbeförderung gesetzlich versicherter Personen muss im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig sein. Die Auswahl des Beförderungsmittels hängt von der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab und muss dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgen. Die Verordnung ist nur dann möglich, wenn der Versicherte wegen Art und Schwere seiner Erkrankung nicht zu Fuß gehen kann und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und eines privaten Pkw nicht möglich ist. Eine Krankenbeförderung kann von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten verordnet werden.

Regeln für die Verordnung von Krankenbeförderung

Hinweise zur Verordnung auf Muster 4

Praxiswissen Quickcheck - Verordnung einer Krankenbeförderung

Die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) kann es durchaus in sich haben. Anhand von Fallbeispielen können Sie testen, wie sicher Sie beim Ausstellen von Verordnungen sind. Und bestimmt werden Sie auf den einen oder anderen wertvollen Tipp stoßen…

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Ausfüllhinweise und Tipps zur Verordnung von Krankenbeförderung

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